Gasprüfung am Wohnmobil

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Gasanlage im Wohnmobil mindestens alle zwei Jahre durch eine Gasprüfung am Wohnmobil von einem anerkannten Sachkundigen überprüft werden muss, um die ordnungsgemäße Funktion der Gasanlage zu dokumentieren.

Keine HU ohne gültige Gasprüfung

Der Gas-Sachverständige führt in diesem Zusammenhang eine Sicht- und Dichtheitsprüfung der Wohnmobil-Gasanlage durch, einschließlich des Flaschenaufstellraums, der Rohrleitungen sowie der Schläuche und Gasgeräte. Nach erfolgreicher Gasprüfung erhält das Wohnmobil eine Prüfplakette und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Bei Wohnmobilen sind Prüfplakette und Eintrag sogar die Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra. Ohne gültige Gasprüfung erhält das Wohnmobil also keine neue Prüfplakette.

Gas-Sachverständige für Wohnmobile

Reisemobil PRO pflegt eine Sachverständigen-Datenbank und zeigt anerkannte Gas-Sachkundige in der Nähe.

Reisemobil PRO
Logo