Parken und Übernachten mit dem Wohnmobil

Der größte Vorteil des Reisens mit dem Wohnmobil ist die Flexibilität, denn im Gegensatz zum Wohnwagen braucht man nicht zwingend einen Camping- oder Stellplatz zur Übernachtung.

Gerade bei weiteren Entfernungen zum Urlaubsziel möchte man auch mit dem Wohnmobil so schnell wie möglich ankommen. Die ein oder andere Übernachtung auf der Durchreise kann man sicher auf Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen planen, aber günstiger und zeitsparender ist die Übernachtung am Straßenrand oder auf Parkplätzen.

Grundsätzlich darf ein zugelassenes Wohnmobil unter 7,5 Tonnen unbegrenzt lange auf Parkplätzen und öffentlichen Straßen abgestellt werden, wenn es nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich verboten ist. Dies gilt auch für Wohngebiete. Man sollte allerdings darauf achten, den Verkehr nicht zu behindern und Verkehrschilder nicht zu verdecken.

Sollte per Beschilderung das Parken auf dem Gehweg ganz oder halbseitig erlaubt sein, gilt diese Erlaubnis nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen.

Wildcampen oder Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Für die Übernachtung im Wohnmobil muss man unterscheiden zwischen der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ und dem „Wildcampen“. Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf man allerdings im Fahrzeug übernachten, hier wird ein Zeitrahmen von bis zu zehn Stunden angenommen. Natürlich sollte man hier keine Tische und Stühle vors Wohnmobil stellen und die Markise nicht ausfahren, denn das gilt als Camping und ist in Deutschland nur auf dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.

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